Schmerzensgeld wegen Cookies ohne Einwilligung – Haftung auch für Drittanbieter
Das OLG Frankfurt (11.12.2025 – 6 U 81/23) bestätigt: Schmerzensgeld wegen Cookies ohne Einwilligung ist möglich – auch gegen Drittanbieter. Der Beitrag erklärt § 25 TDDDG, Unterlassungsanspruch, Beweislast und liefert Checklisten für Websitebetreiber und Tracking-Anbieter.
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