Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG: OLG Bamberg schützt anonyme Arbeitgeberbewertungen
Das OLG Bamberg stärkt die Meinungsfreiheit und begrenzt den Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG. Unternehmen können die Identität anonymer Bewerter nur bei klar rechtswidrigen Inhalten verlangen. Reine Meinungsäußerungen – auch scharfe Kritik – bleiben grundsätzlich geschützt.
Auskunftsanspruch nach § 21 TDDDG: OLG Bamberg schützt anonyme Arbeitgeberbewertungen weiterlesen...