Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß – BAG 2025 stärkt Betroffene
Das BAG 2025 stärkt den Anspruch auf Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß: Bereits Kontrollverlust über personenbezogene Daten kann einen immateriellen Schaden nach Art. 82 DSGVO begründen – auch ohne nachgewiesenen Datenmissbrauch. Was das für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeutet.
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