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Das Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG verpflichtet Firmen der Finanzdienstleisterbranche sowie Firmen mit mehr als 50 Mitarbeiter:innen. Es ist ein System einzurichten, das Hinweisgebern Gewähr dafür bietet, Verstöße im Unternehmen gegen Compliance-Regeln unter Wahrung ihrer Anonymität an die Geschäftsleitung zu übermitteln. Im Rahmen der Umsetzung sind ferner die gesamten Dokumente und Hinweise im Unternehmen zu fertigen, inklusive der entsprechenden Datenschutzinformationen.

Wir haben ein Hinweisgeber-Portal entwickelt, welches diese Anonymität gewährleistet.

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Hinweisgeber-Portal

Nach coronabedingter Verzögerung ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Anfang Juli 2023 in Kraft getreten.

Das Gesetz verpflichtet Firmen ein System einzurichten, das Hinweisgebern Gewähr dafür bietet, Verstöße im Unternehmen gegen Compliance-Regeln unter Wahrung ihrer Anonymität an die Geschäftsleitung zu übermitteln.

Als Ombudsmann, der die Hinweise entgegen nimmt, fungiert ein Rechtsanwalt, der
nicht nur der Verschwiegenheitsverpflichtung nach Hinweisgeberschutzgesetz
unterliegt, sondern auch anwaltschaftlicher Verschwiegenheit.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass im Hinblick auf den Hinweis von den
Hinweisgebern bereits eine gewisse Hemmschwelle besteht, die verhindert, dass das
Hinweisgeberschutzgesetz zur Verunglimpfung von Mitarbeitern oder Mitgliedern der
Geschäftsleitung genutzt wird.

Im Rahmen der Umsetzung sind ferner die gesamten Dokumente und Hinweise im
Unternehmen zu fertigen, inklusive der entsprechenden Datenschutzinformationen.

Bitte berücksichtigen Sie diesbezüglich die Umsetzungsfristen, denn ab 01. Dezember 2023 ist mit Bußgeldern für die Nichteinhaltung zu rechnen.

FRIST:
Für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten hatte die Umsetzung bis 02.07.2023 zum erfolgen.
Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten ist eine Entsprechend Meldestelle bis zum 17.12.2023 einzurichten.

Wir haben ein Hinweisgeber-Portal entwickelt, welche diese Anonymität gewährleistet und eine anwaltliche Beratung bereitstellt.

Gerne können wir Ihnen hierzu ein Angebot unterbreiten.

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