Art. 15 DSGVO VG Berlin stärkt Identitätsprüfung beim Auskunftsanspruch
Das VG Berlin stellt klar: Ein Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO besteht nur bei eindeutiger Identitätsfeststellung. Unternehmen dürfen bei Zweifeln zusätzliche Nachweise verlangen und die Auskunft verweigern, wenn diese nicht erbracht werden. Was das für Betroffene und Unternehmen bedeutet, lesen Sie hier.
Art. 15 DSGVO VG Berlin stärkt Identitätsprüfung beim Auskunftsanspruch weiterlesen...