Hinweisgeberschutzgesetz: Das müssen Unternehmen zum HinSchG 2023 wissen - 1

Hinweisgeberschutzgesetz: Das müssen Unternehmen zum HinSchG 2023 wissen

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Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es soll Whistleblower wirksam schützen, Rechtsklarheit schaffen und die Compliance in Unternehmen stärken. Der persönliche Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes ist weit gefasst: Geschützt sind unter anderem Arbeitnehmer, Beamte, Organmitglieder, Praktikanten, Bewerber sowie externe Dienstleister und Subunternehmer. Inhaltlich erfasst das HinSchG vor allem Straftaten, erhebliche Ordnungswidrigkeiten und Verstöße gegen Datenschutz, Umwelt-, Steuer- und Verbraucherschutzrecht. Private Angelegenheiten sind ausgenommen. Falschmeldungen sind nicht geschützt und können Schadensersatz sowie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Damit stellt das HinSchG 2023 klare Regeln für den Umgang mit Hinweisen auf Rechtsverstöße auf und schafft eine Grundlage für eine rechtssichere Meldekultur in Unternehmen.

Pflichten für Unternehmen nach dem HinSchG 2023 – Interne Meldestellen, Fristen & Compliance-Prozesse

Interne Meldestellen einrichten – Anforderungen & Optionen gemäß dem HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz 2023 verpflichtet Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten, interne Meldestellen einzurichten (§ 12 HinSchG). Diese Meldestellen sind zentrale Instrumente der Compliance und dienen dazu, Rechtsverstöße frühzeitig aufzudecken und intern zu bearbeiten. Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden dürfen zudem eine gemeinsame Meldestellen betreiben (§ 14 HinSchG).

Organisation der Meldestellen nach dem HinSchG 2023

Unternehmen können nach dem HinSchG entscheiden, ob sie die Meldestelle:

  • intern betreiben (z. B. Compliance-Abteilung),
  • an externe Dienstleister auslagern oder
  • konzernweit bündeln.

Wichtig: Bei Konzernmeldestellen legt die EU-Kommission besonderen Wert auf die Nähe zwischen Hinweisgeber und Meldestelle. Hier sind rechtliche Risiken zu beachten.

Meldekanäle und Fristen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz 2023

Gemäß § 16 HinSchG müssen Unternehmen interne Meldekanäle so gestalten, dass Meldungen entweder mündlich oder in Textform abgegeben werden können.
Auf Wunsch muss zudem eine persönliche Zusammenkunft ermöglicht werden.
Aus praktischen Gründen empfiehlt es sich jedoch, mehrere Kanäle anzubieten, etwa ein Online-Hinweisgeberportal und eine Telefonhotline.

Fristen nach dem HinSchG sind strikt einzuhalten:

  • Eingangsbestätigung: spätestens nach 7 Tagen
  • Rückmeldung über ergriffene Maßnahmen: innerhalb von 3 Monaten
  • Dokumentationspflicht: Meldungen sind 3 Jahre aufzubewahren und danach zu löschen (§§ 11, 17, 18 HinSchG).

Verstöße gegen das HinSchG 2023 können – je nach Tatbestand – mit Bußgeldern bis zu 50.000 €, 20.000 € oder 10.000 € geahndet werden (§ 40 Abs. 6 HinSchG). In bestimmten Fällen kann gegenüber Unternehmen nach § 30 OWiG eine Verbandsbuße bis zu 500.000 € verhängt werden.

Externe Meldestellen & Rechte der Hinweisgeber nach dem HinSchG 2023

Neben internen Systemen sieht das Hinweisgeberschutzgesetz 2023 auch den Zugang zu externen Meldestellen vor (§§ 19 ff. HinSchG). Hinweisgeber können frei entscheiden, ob sie sich intern an ihr Unternehmen oder extern an eine zuständige Behörde wenden. Die wichtigste Anlaufstelle ist die zentrale Meldestelle beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Dort können auch anonyme Hinweise abgegeben werden. Daneben existieren Spezialbehörden wie die BaFin für Finanzthemen oder das Bundeskartellamt (BKartA). Zudem können die Bundesländer eigene Meldestellen betreiben, um regionale Zuständigkeiten abzudecken.

Informationspflichten der Unternehmen gegenüber Beschäftigten nach dem HinSchG 2023

Arbeitgeber müssen ihre Beschäftigten aktiv und klar über die externen Meldewege informieren (§ 13 Abs. 2 HinSchG). Hierzu gehören die Kontaktdaten der zuständigen Behörden und eine verständliche Beschreibung des Ablaufs. Transparenz ist entscheidend, um Unsicherheiten zu vermeiden und das Vertrauen in das Hinweisgebersystem zu stärken.

Fristen & Abläufe nach dem HinSchG 2023

Für externe Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz gelten dieselben Fristen wie bei internen Meldestellen:

  • Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung zu ergriffenen Maßnahmen spätestens nach 3 Monaten

Offenlegung an die Öffentlichkeit gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz 2023

Eine Veröffentlichung von Missständen, etwa in den Medien, ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt (§ 31HinSchG). Dies gilt etwa, wenn:

  • eine akute Gefahr besteht,
  • externe Meldungen erfolglos bleiben oder
  • Repressalien drohen.

Durch diese Regelung wird die Integrität interner Verfahren geschützt und zugleich das Recht der Hinweisgeber gewahrt.

Anonyme Meldungen nach HinSchG 2023 – Chancen, Risiken & Compliance-Strategien

Das HinSchG verpflichtet Unternehmen nicht, anonyme Kanäle einzurichten (§ 16 Abs. 1 S. 5 HinSchG).
Aus Compliance-Sicht ist es jedoch ratsam, anonyme Hinweisgebersysteme einzuführen. 

Vorteile anonymer Hinweisgeberportale

  • Niedrigere Hemmschwelle: Mitarbeitende trauen sich eher, auf Missstände hinzuweisen.
  • Höhere Meldebereitschaft: Mehr interne Meldungen bedeuten bessere Früherkennung von Risiken.
  • Kontrolle über sensible Informationen: Unternehmen können Vorfälle im Rahmen des HinSchG intern klären, bevor sie externe Stellen erreichen.

Risiken ohne anonyme Meldekanäle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Externe Meldestellen wie das BfJ, die BaFin oder das BKartA akzeptieren bereits anonyme Hinweise nach dem HinSchG und verfügen über etablierte Systeme.
Fehlen im Unternehmen interne anonyme Möglichkeiten, steigt das Risiko, dass Mitarbeitende direkt externe Stellen nutzen. Dies kann die „intern-first“-Strategie des HinSchG schwächen und die Kontrolle über vertrauliche Daten erschweren.

Empfehlung für Unternehmen zur Umsetzung des HinSchG 2023

Auch ohne gesetzliche Pflicht sollten Unternehmen im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes anonyme Hinweisgeberportale oder Hotlines anbieten – etwa über digitale Hinweisgeberportale oder Hotlines. So erfüllen sie nicht nur zentrale Anforderungen des HinSchG, sondern stärken die Compliance-Kultur, fördern das Vertrauen der Belegschaft und minimieren Reputationsrisiken.

Ein durchdachtes, anonymes Meldesystem nach dem HinSchG ist damit nicht nur eine rechtliche Vorsorge, sondern auch ein strategischer Wettbewerbsvorteil für Unternehmen.

Schutzmechanismen für Hinweisgeber – Repressalienverbot & Schadensersatz nach dem HinSchG

Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Hinweisgebern umfassenden Schutz vor Repressalien (§ 36 HinSchG). Unternehmen dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die in direktem Zusammenhang mit einer Meldung stehen. Geschützt sind unter anderem:

  • Kündigungen, Abmahnungen oder Versetzungen
  • Benachteiligungen wie Beförderungsverweigerungen oder Änderungen der Aufgabenbereiche
  • Diskriminierung, Mobbing oder Rufschädigung
  • Einschränkungen von Fortbildungsmaßnahmen oder Karrierechancen

Beweislastumkehr bei Benachteiligungen nach dem HinSchG

Eine der wichtigsten Regelungen ist die Beweislastumkehr (§ 36 Abs. 2 HinSchG):
Kommt es nach einer Meldung zu Benachteiligungen, wird gesetzlich vermutet, dass diese wegen der Meldung erfolgt sind. Unternehmen müssen aktiv beweisen, dass ihre Maßnahmen sachliche Gründe hatten und nicht durch die Meldung bedingt waren.

Konsequenzen bei Verstößen gegen das Repressalienverbot gemäß dem HinSchG

Unternehmen, die gegen das Repressalienverbot nach dem Hinweisgeberschutzgesetz verstoßen, müssen mit erheblichen rechtlichen Folgen rechnen:

  • Schadensersatzpflicht für materielle Schäden (§ 37 HinSchG)
  • Bußgelder bis zu 50.000 €
  • In schweren Fällen auch zivil- und strafrechtliche Konsequenzen

Handlungsempfehlung für den Hinweisgeberschutz

Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen Personalentscheidungen lückenlos dokumentieren und ihre Compliance-Prozesse klar definieren. Ein transparenter Umgang schafft Vertrauen und schützt sowohl Hinweisgeber als auch das Unternehmen selbst.

Datenschutz & DSGVO beim Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz steht in engem Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), da Hinweisgebermeldungen häufig personenbezogene Daten enthalten. Unternehmen müssen deshalb strenge Datenschutzanforderungen erfüllen.

Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung im HinSchG

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch interne und externe Meldestellen ist nur zulässig, wenn sie erforderlich ist, um Meldungen entgegenzunehmen, zu prüfen und Folgemaßnahmen einzuleiten (§ 10 HinSchG).
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen sind:

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung)
  • Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG für Beschäftigtendaten
  • Art. 9 DSGVO für besondere Kategorien personenbezogener Daten, etwa Gesundheitsdaten

Datenschutzprinzipien nach dem HinSchG

Unternehmen müssen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung beachten:

  • Es dürfen nur Daten verarbeitet werden, die für die Bearbeitung des Hinweises zwingend notwendig sind.
  • Die Dokumentation von Meldungen ist grundsätzlich nach drei Jahren zu löschen (§ 11 Abs. 5 HinSchG), außer eine längere Speicherung ist erforderlich, um andere rechtliche Anforderungen zu erfüllen

Vertraulichkeit & Auskunftsrechte der Hinweisgeber nach dem HinSchG

Das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG schützt die Identität von Hinweisgebern.
Grundsätzlich müssten betroffene Personen nach Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO erfahren, aus welcher Quelle die sie betreffenden Daten stammen.
Um den Hinweisgeber zu schützen, dürfen Unternehmen diese Information jedoch zurückhalten – gestützt auf § 29 BDSG und Art. 14 Abs. 5 lit. b DSGVO. Eine saubere Datenschutzstrategie ist essenziell, um Bußgelder zu vermeiden und Vertrauen in das Hinweisgebersystem zu schaffen.

Hinweisgebersysteme als Teil der Compliance-Strategie nach dem HinSchG

Das HinSchG macht Hinweisgebersysteme zu einem zentralen Bestandteil moderner Compliance-Strukturen. Ein wirksames Hinweisgebersystem bietet jedoch nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch erhebliche strategische Vorteile.

Vorteile eines Hinweisgebersystems gemäß dem HinSchG für Unternehmen

  • Früherkennung von Risiken: Verstöße lassen sich intern klären, bevor sie externe Stellen erreichen.
  • Reduzierung von Haftungs- und Bußgeldrisiken: Unternehmen können rechtzeitig reagieren und rechtliche Folgen vermeiden.
  • Stärkung der Unternehmenskultur: Transparente Prozesse fördern Vertrauen und erhöhen die Meldebereitschaft.
  • Reputationsschutz: Wer Missstände intern löst, senkt das Risiko negativer öffentlicher Berichterstattung.

Unternehmen sollten daher rechtssichere Meldekanäle, Schulungen, Datenschutzmaßnahmen und anonyme Meldewege gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz 2023 konsequent umsetzen.

Integration ins Compliance-Management zur Umsetzung des HinSchG

Um das HinSchG erfolgreich umzusetzen, sollten Unternehmen:

  • Rechtssichere Meldekanäle etablieren (Hinweisgeberportal, Hotline, Ombudsperson)
  • Mitarbeiter schulen und klare Abläufe kommunizieren
  • Datenschutz und Vertraulichkeit konsequent gewährleisten
  • Anonyme Meldewege anbieten, um die Nutzung zu fördern

Fazit – HinSchG 2023 als Chance für Compliance & Unternehmensreputation

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 2023 bringt für Unternehmen erhebliche Compliance-Pflichten und zugleich Chancen mit sich. Verstöße gegen das HinSchG können, je nach Tatbestand, mit Bußgeldern bis zu 50.000 €, geahndet werden. Gleichzeitig stärkt ein rechtssicheres Hinweisgebersystem das Vertrauen der Mitarbeitenden und schützt vor Reputationsschäden.

Unternehmen sind gut beraten, das HinSchG nicht nur als gesetzliche Pflicht zu sehen, sondern als Gelegenheit, eine gelebte Meldekultur zu etablieren. Wer frühzeitig klare Prozesse, transparente Kommunikation und sichere Meldewege implementiert, reduziert rechtliche Risiken, verbessert seine Compliance-Strukturen und positioniert sich langfristig als vertrauenswürdiger Arbeitgeber.

Fragen zum HinSchG 2023?

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❓ FAQ zum Hinweisgeberschutzgesetz 2023 (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es schützt Hinweisgeber vor Repressalien und verpflichtet Unternehmen, sichere Meldestellen einzurichten.

Deutschland hat die EU-Whistleblower-Richtlinie verspätet umgesetzt, weil es langwierige Diskussionen zwischen Bund, Ländern und Interessengruppen gab – vor allem zu Fragen der Anonymität, und des Datenschutzes.

Ja. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhängte im März 2025 eine Strafe in Höhe von 34 Millionen Euro gegen Deutschland wegen der verspäteten Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie (Hinweisgeberschutz). Das Hinweisgeberschutzgesetz trat erst im Juli 2023 in Kraft, während die EU-Umsetzungsfrist bereits Ende 2021 abgelaufen war.

Nach dem HinSchG 2023 müssen Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einrichten, Hinweise vertraulich behandeln, Fristen einhalten und Hinweisgeber vor Benachteiligung schützen.

  • Eingangsbestätigung: innerhalb von 7 Tagen
  • Rückmeldung zu Maßnahmen: spätestens nach 3 Monaten
  • Löschung von Meldungen: in der Regel nach 3 Jahren
  • Bis zu 50.000 € bei Verstößen gegen Meldepflichten
  • Bis zu 500.000 € gegen Unternehmen bei schwerwiegenden Verstößen
  • Zudem drohen Schadensersatzforderungen von Hinweisgebern

Nein, gesetzlich ist dies gemäß dem HinSchG nicht verpflichtend. Dennoch empfiehlt es sich aus Compliance-Sicht, anonyme Meldekanäle einzurichten, um mehr interne Hinweise zu erhalten und externe Risiken zu minimieren.

Da Hinweisgebermeldungen regelmäßig personenbezogene Daten enthalten, unterliegt deren Verarbeitung den Anforderungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Nach § 10 HinSchG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, soweit sie erforderlich ist, um Meldungen entgegenzunehmen, zu prüfen und Folgemaßnahmen einzuleiten.

Unternehmen müssen daher die datenschutzrechtlichen Grundsätze – insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung – strikt einhalten.
Verstöße gegen die DSGVO können zusätzlich zu Bußgeldern nach dem HinSchG erhebliche Datenschutzsanktionen nach sich ziehen.

  • Früherkennung von Risiken
  • Schutz vor Bußgeldern
  • Stärkung des Vertrauens der Mitarbeitenden
  • Reputationsschutz durch interne Problemlösungen

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Der Beitrag wurde am 04. November 2025 aktualisiert.

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