EuGH zur DSGVO: Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert aktive Einwilligung
Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt: Ohne echte, freiwillige Zustimmung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten unzulässig. Vorgekreuzte Kästchen und pauschale Klauseln reichen nicht aus. Warum dieses Urteil für Unternehmen ein Weckruf ist – und wie Sie Ihre Einwilligungsprozesse rechtssicher gestalten sollten. Jetzt weiterlesen!
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