Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – auch im Domainrecht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 26. Oktober 2023 (Az. I ZR 107/22) ein wegweisendes Urteil gefällt: e-rechtsanwälte.eu gewinnen vor dem BGH und behalten ihre Domain.
Laut BGH-Urteil zum Domainrecht genießen früh registrierte Domains im Rahmen der Interessenabwägung regelmäßig Vorrang gegenüber später entstandenen Namens- oder Markenrechten – sofern die Domain rechtmäßig registriert und nicht rechtsmissbräuchlich genutzt wird.
Dieses BGH-Urteil stärkt die Rechte von Domaininhabern und gibt Unternehmen klare Handlungsempfehlungen für eine strategische Domainregistrierung und eine durchdachte Domainstrategie im Online-Marketing.
Hintergrund des BGH-Urteils 2023: energy COLLECT vs. e-rechtsanwälte.eu
Der Beklagte, Inhaber der e-rechtsanwälte.eu und der Domains „energycollect.de“ und „energy-collect.de“ seit 2010, sah sich im Jahr 2020 mit einer Klage der energy COLLECT GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft des Thüga-Konzerns, konfrontiert.
Die Klägerin berief sich auf ihr Namensrecht und verlangte die Löschung sowie Herausgabe der Domains von e-rechtsanwälte.eu.
Der BGH stellte klar:
Unternehmen sollten vor der Wahl ihres Namens prüfen, ob die gewünschten Domains bereits vergeben bzw. registriert sind. Liegt eine ältere, rechtmäßig registrierte Domain vor, genießt diese Vorrang – besonders dann, wenn der Domaininhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse an der Nutzung der Domain hat.
BGH-Urteil 2023 stärkt Domaininhaber durch Prioritätsprinzips im Domainrecht
In seiner Entscheidung betonte der Bundesgerichtshof, dass das Prioritätsprinzip, ein zentraler Grundsatz des Markenrechts, auch im Domainrecht gilt.
Wer eine Domain zuerst registriert, erwirbt ein schutzwürdiges Nutzungsrecht. Dieses Recht kann nur dann durchbrochen werden, wenn eine rechtsmissbräuchliche Nutzung nachgewiesen wird – was hier nicht zutraf.
Die Domains wurden seit ihrer Registrierung im Jahr 2010 für eine Weiterleitung auf die Website der on-collect solutions AG genutzt, deren Vorstand und Hauptaktionär der Beklagten sowie Inhaber der e-rechtsanwälte.eu ist.
Der BGH erkannte hierin ein legitimes wirtschaftliches Interesse und verneinte eine bloße Blockadehaltung.
Damit macht das BGH-Urteil deutlich:
Unternehmen können sich nicht allein auf ihr Namensrecht berufen, wenn eine frühere Domainregistrierung vorliegt und diese rechtmäßig genutzt wird.
BGH-Urteil stärkt Rechtssicherheit bei Domainregistrierungen
Das BGH-Urteil 2023 hat weitreichende praktische Folgen sowohl für Domaininhaber als auch für Unternehmen:
- Eine früh registrierte Domain genießt starken Schutz – selbst, wenn sie nicht aktiv genutzt wird.
- Unternehmen sollten ihre Domainstrategie von Beginn an in die Marken- und Namensplanung integrieren.
- Frühzeitiges Handeln schützt vor teuren Domainstreitigkeiten und Rechtskonflikten
Zudem können Domaininhaber ihre Domains strategisch für SEO nutzen, zum Beispiel:
- um das Google-Ranking von Zielseiten zu verbessern,
- oder Besucherströme gezielt und rechtmäßig umzuleiten.
Für die energy COLLECT GmbH & Co. KG, die erst zehn Jahre nach der Domainregistrierung gegründet wurde, bedeutet das BGH-Urteil eine klare Niederlage gegen den Inhaber der e-rechtsanwälte.eu.
Unternehmen, die in neue Märkte eintreten, sollten deshalb unbedingt eine umfassende Domainrecherche durchführen und Domainstrategie entwickeln, um Risiken und Prozesskosten zu vermeiden.
Schließlich stärkt das BGH-Urteil zum Domainrecht das Vertrauen in die Rechtssicherheit von Domainregistrierungen und gibt Unternehmen wertvolle Orientierung für Marken- und Domainstrategien.
Juristische Einordnung des BGH-Urteils 2023: Namensrechte vs. Domainrechte
Der BGH nutzte das Verfahren, um die Grundsätze des Domainrechts im Verhältnis zum Markenrecht klarzustellen.
Das Prioritätsprinzip bleibt dabei der maßgebliche Grundsatz:
Wer eine Domain rechtmäßig zuerst registriert, erwirbt grundsätzlich ein schutzwürdiges Nutzungsrecht.
Später entstandene Namens- oder Kennzeichenrechte können dieses Recht nur verdrängen, wenn eine rechtsmissbräuchliche Registrierung vorliegt.
Bei der Interessenabwägung nach § 12 BGB stellt das BGH-Urteil klar, dass sämtliche Interessen des Domaininhabers zu berücksichtigen sind – auch wirtschaftliche Aspekte.
Die Weiterleitung der Domains zur on-collect solutions AG wurde als legitime Nutzung für den Inhaber der e-rechtsanwälte.eu anerkannt.
Das BGH-Urteil im Fall e-rechtsanwälte.eu grenzt sich damit von früheren Entscheidungen ab, etwa im Fall „sr.de“:
Dort hatte der BGH eine Domain ohne erkennbares Nutzungskonzept als rechtsmissbräuchlich bewertet.
Im aktuellen Fall der e-rechtsanwälte.eu lag jedoch ein klarer und wirtschaftlich nachvollziehbarer Zusammenhang vor – daher durfte der Domaininhaber seine Rechte behalten.
Praxis-Tipp für Unternehmen: Domainstreitigkeiten vermeiden
Das BGH-Urteil im Domainrecht zeigt, wie wichtig eine strategische Domainplanung ist.
Unternehmen sollten folgende Punkte beachten, um Domainstreitigkeiten zu vermeiden:
- Frühzeitige Domainrecherche
Prüfen Sie vor Firmengründung oder Markenanmeldung, ob relevante Domains verfügbar sind. - Präventive Registrierung der Domain
Sichern Sie wichtige Domains frühzeitig, um Konflikte und Prozesskosten zu vermeiden. - Prioritätsprinzip bei Domains beachten
Früh registrierte Domains genießen in der Regel Vorrang. - Legitime Nutzung der Domain sicherstellen
Domains sollten nicht „geparkt“, sondern transparent und rechtmäßig genutzt werden. - Wirtschaftliche Interessen der Domain dokumentieren
Weiterleitungen, SEO-Maßnahmen oder andere Nutzungen der Domain können die Rechtsposition stärken. - Domain- und Markenstrategie verzahnen
Kombinieren Sie Domainrecherche und Markenplanung, um langfristige Konflikte zu vermeiden.
In Zeiten zunehmender Digitalisierung und steigendem Wettbewerb um attraktive Domainnamen ist eine proaktive Domainstrategie der Schlüssel zu Rechtssicherheit und einer starken Online-Präsenz. Dies hat der Inhaber der e-rechtsanwälte.eu berücksichtigt. Wenn Sie Fragen zum Domainrecht haben, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin! Unsere spezialisierten Anwälte für IT- und Datenschutzrecht nehmen sich Ihrem Fall gerne an!
❓FAQ zum BGH-Urteil im Fall e-rechtsanwälte.eu – Domainrecht & SEO
Ältere Domains genießen laut BGH-Urteil 2023 im Fall e-rechtsanwälte.eu in der Regel Vorrang, wenn ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse vorliegt oder die Domain sinnvoll genutzt wird, z. B. durch Weiterleitungen oder eigene Inhalte.
Wird eine Domain ohne erkennbares Nutzungskonzept registriert, kann dies als rechtsmissbräuchlich gelten. Im Fall „sr.de“ entschied der BGH, dass geparkte Domains eher entzogen werden können – nicht jedoch im Fall e-rechtsanwälte.eu.
Nicht automatisch.
Eine später gegründete Firma kann, laut BGH-Urteil zum Fall e-rechtsanwälte.eu eine bereits rechtmäßig registrierte Domain nicht einfach beanspruchen.
Nur bei missbräuchlicher Nutzung der Domain kann ein Anspruch entstehen.
Der BGH macht klar:
Unternehmen sollten vor der Wahl eines Namens prüfen, ob die passenden Domains frei sind.
Wer das unterlässt, riskiert teure Konflikte und den Verlust geplanter Markenstrategien. Da der Inhaber der e-rechtsanwälte.eu eine ausführliche Domainrecherche durchgeführt hat, konnte er vor dem BGH gewinnen.
Eine früh registrierte Domain kann für SEO-Zwecke genutzt werden, z. B. zur Weiterleitung oder für eigene Inhalte.
Das BGH-Urteil stärkt die Position von Domaininhabern wie dem der e-rechtsanwälte.eu, die ihre Domains aktiv für SEO, Content-Marketing und Markenaufbau einsetzen.
- Frühzeitige Domainrecherche durchführen
- Markenstrategie und Domainstrategie frühzeitig verknüpfen
- Rechtsmissbrauch vermeiden und legitime Nutzung der Domain dokumentieren
- Domains aktiv einsetzen, um ihre Rechtsposition zu stärken
Das BGH-Urteil e-rechtsanwälte.eu zeigt: Eine durchdachte Domainstrategie schützt vor Konflikten – und kann zum entscheidenden Vorteil im Domainrecht und SEO führen.
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