Schadensersatz wg. verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz

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Schadensersatz wg. verstoß gegen den Beschäftigtendatenschutz, ArbRAktuell 2024, 327, LAG Düsseldorf, BeckRS 2024, 11161:

Gericht gibt Klägerin Recht die als Bewerberin mehrfach ignoriert wurde und daraufhin erfolglos Auskunft gem. Art. 15 DSGVO erfragt hatte. Die Auskunftsverweigerung stellt jedoch nicht bereits einen immateriellen Schaden dar, vielmehr muss der Anspruchssteller einen immateriellen Schaden darlegen. In diesem Fall ist die Berufung auf die begründete Sorge, die Daten werden missbräuchlich verarbeitet, ausreichend.

 

 

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*Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. 

Der Beitrag wurde am 03. September 2024 aktualisiert.

Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, die nach diesem Datum erfolgt sind, sind nicht berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt.

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