Klare Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Thüringen, 1 Sa 18/21.

Im Falle eines Arbeitszeitbetruges ist eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ohne Abmahnung zulässig. Im Falle eines Arbeitszeitbetruges ist eine fristlose Kündigung des Arbeitnehmers ohne Abmahnung zulässig.

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