Insolvenz des Münchner Biomethanhändlers bmp greengas GmbH

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Update zur bmp greengas GmbH:

Die bmp greengas GmbH, einer der größten Biomethanhändler Deutschlands, hatte im Juni 2023 ein Schutzschirmverfahren eingeleitet. Am 1. August 2023 eröffnete das Amtsgericht Karlsruhe das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung.
Am 12. Dezember 2023 stimmte die Gläubigerversammlung einem Sanierungsplan zu, der eine Übernahme durch die EnBW AG vorsah. Parallel wurde auch die Muttergesellschaft Erdgas Südwest GmbH restrukturiert.

Am 14. März 2024 wurde das Insolvenzverfahren offiziell aufgehoben. Seit November 2024 ist bmp greengas eine 100 %ige Tochter der VNG Handel & Vertrieb GmbH und agiert weiterhin eigenständig am Markt.

 

Wir beraten Stadtwerke, die von der Insolvenz des Münchner Biomethanhändlers bmp greengas GmbH betroffen sind, der am 1. Juni 2023 einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht München gestellt hat. Die bmp greengas GmbH kündigt an, bestehende Verträge mit Kunden aufgrund von angeblich aufgetretenen Fehlmengen im Bereich Biomethangas nicht erfüllen zu können. Gleichzeitig bietet das Unternehmen neue Verträge an, um diese angeblich der geänderten Beschaffungssituation anzupassen. Dies kann selbstredend weitreichende schwerwiegende Folgen für die Kunden der bmp greengas GmbH haben. Sollten Sie ebenfalls vom Schutzschirmverfahren der bmp greengas GmbH betroffen sein oder haben Sie gegebenenfalls bereits ein Schreiben des die Sanierung begleitenden Rechtsanwaltes Jochen Sedlitz der Kanzlei GRUB BRUGGER aus Stuttgart erhalten, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Durch die Bündelung der Mandate entsteht ein großer Vorteil durch den Austausch von Informationen und wir schaffen eine signifikant bessere Verhandlungsposition für eine eventuelle Neuverhandlung der Lieferverträge.

Ansprechpartnerin in dieser Angelegenheit ist unsere Spezialistin für Insolvenz- und Energierecht
Frau Rechtsanwältin Anita Würflingsdobler
Telefon: 0 73 03 / 90 17 98 – 10    E-Mail: a.wuerflingsdobler@e-rechtsanwaelte.de

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*Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. 

Der Beitrag wurde am 07. November 2025 aktualisiert.

Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, die nach diesem Datum erfolgt sind, sind nicht berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt.

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