Der EU Data Act 2025, der am 12. September 2025 vollständig in Kraft tritt, ist ein bedeutender Schritt zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Die neue Verordnung bringt fĂźr Unternehmen nahezu jeder GrĂśĂe umfassende Ănderungen mit sich. Sie stärkt die Rechte der Nutzer, schafft klare Pflichten fĂźr Dateninhaber und standardisiert den Umgang mit vernetzten Produkten, digitalen Diensten und Cloud-Plattformen.
FĂźr viele Unternehmen ist der Data Act 2025 mehr als nur eine neue Regulierung â er ist ein Wendepunkt fĂźr Datenzugang, Verantwortung und Innovationsfähigkeit. Dieser Beitrag zeigt, welche konkreten Data Act Pflichten auf Unternehmen zukommen, welche Sanktionen bei VerstĂśĂen drohen und wie das Zusammenspiel mit der DSGVO praktisch funktioniert.
In diesem Beitrag erfährst du:
- Welche Pflichten der EU Data Act 2025 fĂźr Unternehmen bringt
- Welche Sanktionen bei VerstĂśĂen drohen
- Wie sich der Data Act 2025 mit der DSGVO Ăźberschneidet
- Welche Ăbergangsregelungen fĂźr KMU gelten
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Ziele und Reichweite des EU Data Act 2025
Der EU Data Act 2025 ist Teil der umfassenden europäischen Datenstrategie und verfolgt das Ziel, Daten fairer und nutzbarer zu machen. Während die DSGVO den Schutz personenbezogener Daten im Fokus hat, geht es im Data Act darum, wirtschaftlich relevante â oft nicht personenbezogene â Daten transparent zugänglich zu machen. Unternehmen sollen nicht länger alleinige Kontrolle Ăźber Nutzungsdaten haben, sondern diese auf Anfrage bereitstellen.
Der Geltungsbereich ist weit: Der EU Data Act 2025 betrifft nicht nur Unternehmen innerhalb der Europäischen Union. Auch Anbieter aus Drittstaaten, die Produkte oder Dienste im europäischen Raum anbieten, unterliegen den Regeln â dank des sogenannten Marktortprinzips, welches bereits aus der DSGVO bekannt ist.
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Data Act Pflichten fĂźr Unternehmen im Ăberblick
Die Pflichten aus dem Data Act 2025 sind umfangreich und betreffen mehrere Rollen:
- Hersteller vernetzter Geräte
- Anbieter digitaler Dienste und Cloud-LĂśsungen
- Nutzer solcher Produkte und Services
- Dateninhaber
- Datenempfänger, etwa Analyse- oder Plattformanbieter
- Ăffentliche Stellen mit besonderem Zugriffsrecht
- Smart-Contract-Anbieter und Datenraum-Plattformen
Ein zentrales Prinzip lautet: Nutzer sollen jederzeit Zugang zu den sie betreffenden Daten erhalten, kostenlos, sicher und im strukturierten, maschinenlesbaren Format. Auch Metadaten mĂźssen offengelegt werden.
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Neue Nutzerrechte â mehr Verantwortung fĂźr Anbieter
Hersteller und Anbieter sind verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss umfassend ßber die Datennutzung aufzuklären: Welche Daten werden erhoben? Wer speichert sie? Wie kann der Nutzer darauf zugreifen? Dies betrifft insbesondere vernetzte Produkte, bei denen Gerätedaten automatisch erzeugt und verarbeitet werden.
Wird die Datenweitergabe vom Nutzer verlangt, mĂźssen Dateninhaber diese innerhalb kurzer Fristen bereitstellen â es sei denn, Sicherheitsinteressen oder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen sprechen dagegen. Dabei mĂźssen klare Prozesse etabliert werden, insbesondere fĂźr Drittempfänger.
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Konfliktpotenzial mit der DSGVO
Ein besonders kritischer Punkt ist der DSGVO Konflikt, der durch das Nebeneinander von Datenschutz und Datennutzungsverpflichtung entsteht. Denn während der Data Act 2025 die Datenweitergabe fordert, beschränkt die DSGVO diese, wenn es um personenbezogene Daten geht.
Eine nähere Betrachtung zeigt: Besonders bei IoT- oder Fahrzeugdaten ist es oft schwierig zu unterscheiden, ob Daten personenbezogen sind oder nicht. Unternehmen befinden sich dann in einem Dilemma zwischen Data-Act-Pflichten und DatenschutzverstĂśĂen. Eine LĂśsung bieten Anonymisierung, technische Filtermechanismen oder datenvertragliche Vereinbarungen, bei denen Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.
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Ăbergangsregelungen fĂźr KMU
Um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht ĂźbermäĂig zu belasten, sieht der Data Act 2025 gezielte Ausnahmen vor:
- Kleinst- und Kleinunternehmen (bis 50 Mitarbeiter und 10 Mio. ⏠Umsatz), die unabhängig agieren, sind von der Datenweitergabepflicht ausgenommen.
- Mittlere Unternehmen erhalten einen einjährigen Ăbergangszeitraum â und zwar ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entweder den KMU-Status verlieren oder ein neues Produkt auf den Markt bringen. Dieser doppelte Schutz erleichtert den Markteintritt und die Entwicklung neuer Angebote.
Dennoch sollten auch kleinere Betriebe sich rechtzeitig auf die vollständige Anwendung der Data Act Pflichten vorbereiten.
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Pflichten beim Anbieterwechsel und Interoperabilität
Ein wichtiger Bestandteil des EU Data Act 2025 ist die Bekämpfung sogenannter Vendor Lock-ins. Anbieter von Cloud-Diensten oder Datenverarbeitungsplattformen mßssen Kunden einen reibungslosen Wechsel zu anderen Anbietern ermÜglichen. Zu den konkreten Pflichten gehÜren:
- Maximale KĂźndigungsfrist: 2 Monate
- Offenlegung technischer Formate (z.âŻB. JSON, XML)
- UnterstĂźtzung bei DatenĂźbertragung
- Transparente Hinweise zu WechselhĂźrden auf der Website
Diese Vorschriften gelten nicht nur fĂźr klassische Anbieter, sondern auch fĂźr neue Formen wie Smart Contracts, die automatisierte Datenfreigaben steuern. Auch sie unterliegen klaren Vorgaben hinsichtlich Protokollierung, RĂźcksetzbarkeit und Zugriffskontrollen.
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Sanktionen bei VerstĂśĂen des Data Acts 2025 â hohe Strafen mĂśglich
VerstĂśĂe gegen den EU Data Act 2025 kĂśnnen teuer werden. Die Verordnung sieht vor, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten nationale Sanktionen definieren â jedoch mĂźssen diese wirksam und abschreckend sein.
In Deutschland gelten voraussichtlich folgende Richtwerte:
- bis 50.000 ⏠bei geringfĂźgigen VerstĂśĂen
- bis 100.000 ⏠bei mittleren VerstĂśĂen
- bis 500.000 ⏠bei schweren Pflichtverletzungen
- bis zu 4âŻ% des EU-Umsatzes bei Gatekeepern (z.âŻB. Amazon, Meta)
Unternehmen sollten diese Sanktionen zum Data Act 2025 ernst nehmen â insbesondere, da parallel auch VerstĂśĂe gegen die DSGVO drohen kĂśnnen.
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Mustervertragsklauseln & Compliance-Vorbereitung
Zur UnterstĂźtzung der praktischen Umsetzung erarbeitet die EU-Kommission bis September 2025 Mustervertragsklauseln. Diese sollen helfen, die häufigsten Vertragssituationen rechtssicher zu gestalten â etwa zwischen Nutzer und Dateninhaber oder zwischen Plattform und Cloud-Kunde.
Unternehmen sollten sich nicht auf die Muster allein verlassen, sondern eigene Data-Governance-Strukturen etablieren. Dazu zählen:
- Klare Zuständigkeiten fßr Datenweitergabe
- Dokumentierte Verfahren fĂźr RechteprĂźfung und Datenklassifikation
- RegelmäĂige Updates technischer Schnittstellen und APIs
- Vertragsanhänge zur DSGVO-Konformität
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Fazit: Jetzt handeln â nicht abwarten
Der EU Data Act 2025 bringt tiefgreifende Verpflichtungen, aber auch groĂe Chancen.
Wer DatenflĂźsse frĂźhzeitig analysiert, Verträge anpasst und technische Schnittstellen modernisiert, kann regulatorische Risiken minimieren und Innovation gezielt fĂśrdern. Unternehmen sollten sich spätestens jetzt mit der Pflichten des EU Data Acts 2025 auseinandersetzen â denn die Ăbergangszeit endet bald, und hohe Sanktionen drohen bei Untätigkeit.
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âFAQ â EU Data Act 2025
Der EU Data Act 2025 ist eine Verordnung der Europäischen Union, die am 12. September 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, den Zugang zu und die Nutzung von Daten in der EU fairer, transparenter und interoperabler zu gestalten â insbesondere im Bereich vernetzter Produkte und digitaler Dienste.
Alle Unternehmen, die Daten erzeugen, kontrollieren oder verarbeiten sind vom Data Act 2025 betfoffen unabhängig davon, ob sie in der EU ansässig sind. Dazu zählen Hersteller von IoT-Geräten, Plattform- und Cloud-Anbieter sowie SaaS-Dienstleister.
Unternehmen mĂźssen zur Einhaltung des Data Acts 2025 unter anderem:
- Nutzern Zugang zu ihren Daten ermĂśglichen,
- Daten auf Anfrage an Dritte weitergeben,
- technische Interoperabilität sicherstellen,
- Anbieterwechsel erleichtern,
- faire Vertragsbedingungen gewährleisten.
Die EU-Mitgliedstaaten legen die Sanktionen bei VerstĂśĂen des Data Acts 2025 selbst fest. In Deutschland kĂśnnen sie bis zu 500.000âŻâŹ betragen. Es kann jedoch auch bei einer Verwarnung bleiben, wenn sich Unternehmen nicht an die Vorgaben aus dem Data Act 2025 halten.
Ja. Kleinst- und Kleinunternehmen sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Datenweitergabepflicht befreit. Mittlere Unternehmen erhalten fĂźr die Implementierung der Vorgaben des Data Acts 2025 einen einjährigen Ăbergangszeitraum â sowohl ab dem Zeitpunkt des Statuswechsels zum mittleren Unternehmen als auch ab Produktlaunch.
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