Bonitätseinschätzung von Auskunftsdateien

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Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum SCHUFA-Scoring sorgt für weitreichende Veränderungen im Datenschutzrecht. Er hat in seinem jüngsten Urteil zum SCHUFA-Scoring klargestellt, dass die Berechnung von Bonitätswerten unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte Entscheidung im Sinne von Art. 22 DSGVO einzustufen ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn der ermittelte Score maßgeblich für Entscheidungen Dritter, etwa bei Kreditvergaben, verwendet wird. Das Urteil konkretisiert damit die bisherige Rechtslage und hat spürbare Folgen für Verbraucher und Unternehmen.

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Welche neuen Pflichten entstehen durch die verschärften Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen – und welche Risiken drohen, wenn Verfahren nicht angepasst werden?

In unserem ausführlichen Beitrag zeigen wir, welche Branchen betroffen sind, wo sich jetzt Compliance-Fallen verbergen und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten.

*Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. 

Der Beitrag wurde am 11. September 2025 aktualisiert.

Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, die nach diesem Datum erfolgt sind, sind nicht berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt.

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