Nach einer Entscheidung des BGH vom 25.03.2021 sind Unternehmen berechtigt, die Kosten von Zahlungsdienstleistern wie PayPal oder Sofortüberweisungen dem Kunden in Rechnung zu stellen. Beklagter war in diesem Fall die Firma Flixbus, Klägerin die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden und versorgen Sie einmal im Monat mit aktuellen Informationen, Rechtsprechungen sowie Handlungsempfehlungen. Newsletter kostenfrei buchen