Energierecht

Über 250 Energieversorger werden von den e-rechtsanwälten.eu in Bezug auf geltendes Energierecht in Forderungseinzug, Zutrittsklagen, Sperrungen und allen rechtlichen Fragestellungen um das Vertragsverhältnis beraten und vertreten.

Ihr Kompetenter Partner in allen Fragen zum Energierecht

e-rechtsanwälte.eu ist Ihr Fachpartner für das Energierecht mit den zugehörigen Verordnungen. Zum Beispiel der StromGVV, GasGVV, AVBFernwärmeV oder der AVBWasserV. Über 250 Energieversorger aus ganz Deutschland vertrauen auf die Kompetenz des Anwälteteams. Mit Erfolg.

Energierecht-Sprechstunde:

Mittwoch 10:00 Uhr

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Was versteht man unter Energierecht

Das Energierecht hat in den letzten Jahren vom Schattendasein seinen Weg in den Fokus des Gesetzgebers geschafft.

Dies hängt natürlich vor allem mit der so genannten Energiewende zusammen, die eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen erforderlich machte.

Elektrische Energie lässt sich auch nach neuestem Stand der Technik mit wenigen Ausnahmen und vor allem noch nicht in ausreichender Menge konservieren.

Elektrizität muss daher auf Kraftwerkseite immer zeitgleich mit der Nachfrage bereitgestellt werden, das heißt das Angebot orientiert sich an der Nachfrage.

Erzeugerort und Verbraucherort liegen oftmals sehr weit auseinander.

Die Eigenart, dass elektrische Energie nicht speicherbar ist, unterscheidet sie von den meisten anderen Waren und bewirkt daher Besonderheiten in ihren rechtlichen Rahmenbedingungen.

Entlang der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette lassen sich die zentralen Funktionen in der Strom- und Gaswirtschaft abbilden. Die erste Stufe bildet die Erzeugung, es folgen der weiträumige Transport dann die kleinräumige Verteilung sowie schließlich der Verbrauch als letzte Stufe.

In der zweiten Stufe erfolgt der Transport und die Verteilung von Strom im Rahmen von Verteilernetzen. Genauso wie bei Straßennetzen gibt es auch bei den Stromnetzen ein Hierarchieverhältnis von Bundesautobahnen, Landstraßen und Gemeindestraßen.

Jede Spannungsebene erfüllt eine unterschiedliche Funktion hinsichtlich der Übertragungsleistung und der Übertragungsentfernung. In Deutschland werden grundsätzlich folgende Spannungsebenen unterschieden: Höchstspannung, Hochspannung, Mittelspannung, Nieder-spannung.

Die vier Spannungsebenen sind durch Umspannwerke miteinander verbunden.

Insgesamt werden in Deutschland deshalb sieben Netzebenen unterschieden, da neben den vier Spannungsebenen auch die jeweiligen Umspannungen jeweils eine Netzebene gelten.

Entsprechend den verschiedenen Spannungsebenen ist zwischen den verschiedenen Netzbetreibern zu unterscheiden, die entsprechend der Wertschöpfungskette verschiedene Aufgaben im Stromsystem übernehmen.

Die Betreiber der Höchstspannungsnetze, das heißt des Verbundnetzes, sind in Deutschland die großen Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vatenfall Europe.

Die Regionalversorgungsunternehmen sind Eigentümer und Betreiber der Mittelspannungs-netze. Innerhalb der Wertschöpfungskette übernehmen sie die Funktionen der Weiterverteilung sowie der partielle Endkundenbelieferung.

Örtliche Unternehmen bzw. kommunale Unternehmen sind vornehmlich in der Stromverteilung und im Verkauf, meist auch in der Erzeugung tätig. Im Rahmen der Marktliberalisierung, ähnlich der Marktliberalisierung im Telekommunikationsbereich, die vor allem darauf beruhte, dass die Netzbetreiber ihre Netze auch für Wettbewerber zur Verfügung stellen mussten, sind eine Vielzahl von unabhängigen Energieversorgern entstanden.

Im rechtlichen Bereich muss unterschieden werden zwischen dem Energiewirtschaftsrecht, die Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit, Umweltverträglichkeit, Verbraucherfreundlichkeit und Effizienz gewährleisten soll. Es regelt auch das Verhältnis der Energieversorger untereinander sowie das Verhältnis zur Aufsichtsbehörde der Bundesnetzagentur.

Das Energieverbrauchsschutzrecht regelt das Verhältnis des Energieverbrauchers zum Energieversorger.

In diesem Zusammenhang gibt es verschiedene Verordnungen, wie die Stromgrundversorgungsverordnung, die Niederspannungsanschlussverordnung, die Gasgrundversorgungsordnung, die Niederdruckanschlussverordnung und die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme.

In diesem Bereich liegt die Spezialisierung unserer Anwälte.

LÖSUNGEN

Nachfolgende Problemstellungen finden diesbezüglich umfassende Lösung:

  • Vertragsunterlagen und Vorlagen rechtssicher gestalten
  • Prozessberatung Symbiose Vertrieb und Forderungsmanagement
  • Zutrittsklage z. B. aufgrund von Eichfristablauf oder Forderungsrückstand
  • Forderungseinzug aus Energielieferung und energienaher Dienstleistungen
  • Fertigung von Anspruchsbegründungen im Widerspruchsfall
  • Abwehr von Insolvenzanfechtungsklagen

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