LG Mannheim: DSGVO-Urteil zur Löschung von HIS-Daten stärkt Datenschutz

Facebook
LinkedIn
WhatsApp

Das Landgericht Mannheim hat am 25.10.2022 (Az. 11 O 197/19) ein wegweisendes Urteil gefällt, das erhebliche Auswirkungen auf den Datenschutz, die Versicherungswirtschaft und die Rechte von Versicherungsnehmern hat. Hintergrund des Falls ist das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), eine zentrale Datenbank, in der Versicherungen Schadensfälle speichern – insbesondere, wenn fiktive Reparaturkosten abgerechnet werden.

Ziel des HIS ist die Aufdeckung von Versicherungsbetrug sowie der Abgleich wiederkehrender Schadensmuster. Im verhandelten Fall ging es um einen Kläger, der nach einem Wildunfall die vollständige Erstattung der Reparaturkosten verlangte. Die Versicherung verweigerte zunächst eine vollständige Zahlung und veranlasste zudem einen Eintrag im HIS-System, der die Abrechnung als fiktiv deklarierte.

Das LG Mannheim stellte jedoch klar: Liegen Nachweise einer fachgerechten Reparatur vor, muss der entsprechende HIS-Eintrag entweder korrigiert oder gelöscht werden. Dieses Urteil stärkt das Recht auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO und schafft mehr Transparenz für Versicherungsnehmer. Gleichzeitig hat die Entscheidung Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche.

 

Hinweis- und Informationssystem (HIS): Zweck, Funktion und Datenschutzrisiken

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist eine zentrale Datenbank, die von Versicherungen genutzt wird, um Schadensfälle und Abrechnungsdaten zu speichern. Besonders relevant ist das HIS bei der fiktiven Abrechnung von Schäden – also dann, wenn Versicherungsnehmer ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern sich die Reparaturkosten anhand eines Gutachtens oder Kostenvoranschlags auszahlen lassen.

Das System soll Versicherern helfen, auffällige Schadensmuster zu erkennen und potenziellen Versicherungsbetrug frühzeitig aufzudecken. Typische Szenarien sind:

  • Fingierte Unfälle, die nie stattgefunden haben
  • Mehrfachabrechnungen desselben Schadens bei verschiedenen Versicherungen
  • Häufige Schadensmeldungen desselben Versicherungsnehmers mit identischen Abrechnungsstrategien

Durch Datenabgleiche können Versicherer solche Auffälligkeiten schnell erkennen und gezielt prüfen. Gleichzeitig birgt das System jedoch datenschutzrechtliche Risiken: Sobald eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen wird, fehlt Versicherungen die Rechtsgrundlage, die entsprechenden personenbezogenen Daten weiterhin zu speichern.

Genau an diesem Punkt setzt das Urteil des LG Mannheim an: Versicherungsnehmer haben ein gestärktes Recht auf informationelle Selbstbestimmung und können eine Löschung oder Korrektur ihrer Daten verlangen, wenn der Schaden zweifelsfrei repariert wurde.

 

DSGVO stärkt Rechte der Versicherungsnehmer: Anspruch auf Löschung von HIS-Daten

Das Landgericht Mannheim hat mit seinem Urteil eine wegweisende Entscheidung getroffen, die die Rechte von Versicherungsnehmern im Umgang mit der HIS-Datenbank erheblich stärkt. Das Gericht stellte klar, dass Versicherungen dazu verpflichtet sind, Einträge im Hinweis- und Informationssystem (HIS) zu löschen oder zu korrigieren, sobald der Versicherungsnehmer den Nachweis einer fachgerechten Reparatur erbringt.

Im verhandelten Fall ging es um einen Wildunfall, bei dem der Kläger eine Reparaturrechnung in Höhe von etwa 14.000 € vorlegte. Diese wurde von einem Sachverständigen überprüft und als plausibel und nachvollziehbar bestätigt. Dennoch hatte die Versicherung die Zahlung zunächst teilweise verweigert und den Unfall im HIS-System als „fiktiv abgerechnet“ vermerkt.

Das Gericht widersprach dieser Vorgehensweise entschieden: Art. 17 DSGVO verleiht Betroffenen ein ausdrückliches Recht auf Löschung personenbezogener Daten, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Da der Kläger nachweisen konnte, dass sein Fahrzeug vollständig und ordnungsgemäß repariert wurde, durfte der HIS-Eintrag nicht länger bestehen bleiben.

Diese Entscheidung hat Signalwirkung für künftige Fälle: Versicherungen müssen ihre Datenverarbeitungsprozesse anpassen und sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es rechtlich erforderlich ist. Für Versicherungsnehmer stärkt das Urteil die Möglichkeit, ungerechtfertigte HIS-Einträge anzufechten und ihre Datenschutzrechte konsequent durchzusetzen.

 

Mehr Datenschutz für Versicherungsnehmer: HIS-Einträge erfolgreich löschen

Das Urteil des LG Mannheim bringt für Versicherungsnehmer entscheidende Vorteile. Bisher konnten Versicherungen personenbezogene Daten über Schadensfälle oft jahrelang im Hinweis- und Informationssystem (HIS) speichern – selbst dann, wenn der Schaden bereits vollständig und fachgerecht repariert worden war. Mit der Entscheidung des Gerichts ist nun klar: Liegt ein Reparaturnachweis vor, fehlt die rechtliche Grundlage für die fortgesetzte Datenspeicherung.

Für Versicherungsnehmer bedeutet dies mehr Transparenz, mehr Datenschutz und eine spürbare Stärkung ihrer informationellen Selbstbestimmung. Ein korrekt vorgelegter Reparaturnachweis oder eine Reparaturrechnung ermöglicht es nun, eine Löschung oder Korrektur von HIS-Einträgen durchzusetzen. Dies kann auch langfristig erhebliche Auswirkungen haben:

  • Bessere Chancen auf künftige Versicherungsverträge
  • Vermeidung von Nachteilen bei Schadensregulierungen
  • Schutz vor ungerechtfertigten Verdachtsmomenten

Darüber hinaus verdeutlicht das Urteil, wie wichtig es ist, sämtliche Reparaturbelege, Sachverständigengutachten und Kostenaufstellungen sorgfältig aufzubewahren. Nur so können Versicherungsnehmer ihre Datenschutzrechte effektiv einfordern. Versicherungen hingegen müssen ihre Prüfprozesse überarbeiten und datenschutzkonforme Lösungen implementieren, um Bußgelder und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Auswirkungen auf Versicherungen: Compliance, Datenmanagement und neue Prozesse

Das Urteil des LG Mannheim hat nicht nur Bedeutung für Versicherungsnehmer, sondern auch erhebliche Folgen für die gesamte Versicherungswirtschaft. Versicherungen müssen ihre bisherigen Datenverarbeitungsprozesse und den Umgang mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS) grundlegend überdenken. Da das HIS bislang als zentrales Instrument zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug galt, zwingt das Urteil Unternehmen nun, ihre Compliance-Strategien neu auszurichten.

Künftig sind Versicherer verpflichtet, regelmäßig zu prüfen, ob die Speicherung personenbezogener Daten weiterhin rechtmäßig ist. Liegt ein Reparaturnachweis vor, muss der Eintrag in der HIS-Datenbank entweder korrigiert oder gelöscht werden. Andernfalls drohen erhebliche Bußgelder nach der DSGVO sowie mögliche Schadensersatzforderungen durch betroffene Versicherungsnehmer.

Zudem könnte das Urteil einen Präzedenzfall schaffen, der in künftigen Streitigkeiten von großer Bedeutung ist. Versicherungsnehmer, deren Löschungsanträge bislang abgelehnt wurden, können sich nun auf dieses Urteil berufen. Für Versicherungsunternehmen bedeutet dies:

  • Prüfprozesse und Datenmanagement müssen DSGVO-konform gestaltet werden
  • Rechtsabteilungen und Compliance-Teams müssen enger zusammenarbeiten
  • Schulungen für Sachbearbeiter werden wichtiger, um Fehler bei HIS-Einträgen zu vermeiden

Das Urteil zwingt die Versicherungswirtschaft damit, den Datenschutz stärker in den Fokus zu rücken und risikobehaftete Altprozesse konsequent anzupassen.

 

Handlungsempfehlungen: HIS-Daten löschen und Datenschutz wahren

Das Urteil des LG Mannheim vom 25.10.2022 ist ein Meilenstein für den Datenschutz in der Versicherungswirtschaft und stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern erheblich. Versicherte können sich künftig auf das Recht auf Löschung personenbezogener Daten gemäß Art. 17 DSGVO berufen, wenn sie eine fachgerechte Reparatur ihres Fahrzeugs nachweisen können.

Für Versicherungsnehmer bedeutet das:

  • Reparaturrechnungen, Gutachten und Nachweise sollten stets sorgfältig archiviert werden.
  • Bei Streitigkeiten können Betroffene die Löschung unrechtmäßiger HIS-Einträge aktiv verlangen.
  • Ungerechtfertigte Verdachtsmomente und potenzielle Nachteile bei zukünftigen Vertragsabschlüssen können so effektiv verhindert werden.

Für Versicherungen hingegen ergibt sich ein klarer Handlungsdruck:

  • Datenmanagement-Prozesse müssen DSGVO-konform überprüft und angepasst werden.
  • Klare Löschungsroutinen für HIS-Einträge sind zwingend notwendig.
  • Compliance-Abteilungen müssen eng mit Rechts- und IT-Teams zusammenarbeiten, um Bußgelder, Schadensersatzansprüche und Rufschäden zu vermeiden.

Das Urteil zeigt deutlich: Datenschutz und Versicherungsinteressen müssen neu ausbalanciert werden. Versicherungen, die frühzeitig auf transparente und rechtskonforme Datenverarbeitung setzen, stärken nicht nur ihre eigene Rechts- und Compliance-Sicherheit, sondern auch das Vertrauen ihrer Kunden.

❓FAQ: Löschung von HIS-Daten nach DSGVO-Urteil des LG Mannheim

Das Urteil des LG Mannheim stärkt die Rechte von Versicherungsnehmern. Sobald eine fachgerechte Reparatur nachgewiesen ist, müssen HIS-Daten gelöscht oder korrigiert werden. Das verbessert den Datenschutz und schützt vor ungerechtfertigten Verdachtsmomenten.

Versicherungsnehmer können bei ihrer Versicherung oder direkt beim Betreiber des Hinweis- und Informationssystems (HIS) eine Selbstauskunft anfordern. Diese gibt Aufschluss darüber, welche personenbezogenen Daten gespeichert sind und ob ein Anspruch auf Löschung besteht.

Reichen Sie bei Ihrer Versicherung einen Löschungsantrag ein und fügen Sie Nachweise wie Reparaturrechnungen oder Gutachten bei. Die Versicherung ist verpflichtet, den Antrag zu prüfen und die Daten im HIS-System gegebenenfalls zu löschen.

Das HIS-System dient zur Aufdeckung von Versicherungsbetrug und zur Erkennung verdächtiger Schadensmuster. Nach erfolgreicher Reparatur fehlt jedoch die rechtliche Grundlage für die weitere Speicherung – genau das hat das LG Mannheim klargestellt.

Versicherungen müssen ihre Compliance-Prozesse überarbeiten, interne Prüfungen verstärken und DSGVO-konforme Löschroutinen einführen. Andernfalls drohen Schadensersatzforderungen und Reputationsschäden.

Betroffene können sich auf das Urteil des LG Mannheim berufen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde ist ebenfalls möglich, um die Löschung durchzusetzen.

Das Urteil hat Signalwirkung: Versicherer müssen ihre Datenverarbeitung transparenter gestalten und sicherstellen, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es rechtlich erlaubt ist. Für Verbraucher bedeutet das mehr Datenschutz und stärkere Rechte.

*Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. 

Der Beitrag wurde am 15. September 2025 aktualisiert.

Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, die nach diesem Datum erfolgt sind, sind nicht berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt.

Kontaktieren Sie uns!

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie rechtliche Unterstützung? Unser Team steht Ihnen zur Verfügung!

Haben Sie eine Rechtsfrage? Dann klicken Sie hier.

Haben Sie eine allgemeine Frage, füllen Sie das Formular unten aus.

Kontaktformular

Nachricht senden

Firma
Name(erforderlich)
Telefon
E-Mail
Nachricht *
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.
Nach oben scrollen