Bayerischer Verwaltungsgerichtshof – Drohnenflug über Grundstücke ohne Einwilligung der Eigentümer

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Im konkreten Fall hat eine Gemeinde in Bayern zur Ermittlung von Geschossflächen für die Festsetzung von Abwassergebühren Grundstücke mit Drohnen überflogen.

Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof untersagt.

Grundsätzlich gilt dies natürlich auch allgemein. Kameraaufnahmen durch Drohnen von Grundstücken sind grundsätzlich verboten.

Weshalb? Bilder von Hausgrundstücken sind grundsätzlich personenbezogene Daten.

Weshalb? Aufgrund des Aussehens eines Hauses kann auf die Einwohner und auf Adressdaten geschlossen werden.

 

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*Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen erstellt. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden. 

Der Beitrag wurde am 21. Mai 2024 aktualisiert.

Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, die nach diesem Datum erfolgt sind, sind nicht berücksichtigt. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle rechtliche Beratung an einen Rechtsanwalt.

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