Im konkreten Fall hat eine Gemeinde in Bayern zur Ermittlung von Geschossflächen für die Festsetzung von Abwassergebühren Grundstücke mit Drohnen überflogen.
Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof untersagt.
Grundsätzlich gilt dies natürlich auch allgemein. Kameraaufnahmen durch Drohnen von Grundstücken sind grundsätzlich verboten.
Weshalb? Bilder von Hausgrundstücken sind grundsätzlich personenbezogene Daten.
Weshalb? Aufgrund des Aussehens eines Hauses kann auf die Einwohner und auf Adressdaten geschlossen werden.