Grundsätzliches Urteil des BAG zur PCR-Testanordnung
In bestimmten Konstellationen, in denen beispielsweise eine besondere Gefährdungslage vorliegt, da Mitarbeiter auf sehr engem Raum tätig sind und der Ausfall eines Mitarbeiters eine fatale Folge hätte, ist es zulässig, dass der Arbeitgeber über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, einen PCR-Test anordnet.
BGH BAG Urteil vom 01.06.2020, veröffentlicht Beck RS 2022 Seite 1000, 12155
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