Insolvenzrecht, Schuldbefreiung, Auskunftsanspruch

Viele Forderungen, vor allem aus deliktischen Handlungen, unterliegen nicht der Restschuldbefreiung. Vollstreckt der Gläubiger gegen den Schuldner, hat dieser einen umfassenden Auskunftsanspruch, auch im Rahmen einer Kontopfändung oder der Pfändung sonstiger Ansprüche.

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