Grundlegende Änderungen für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger
Die neue „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ tritt heute in Kraft. Sie bedeutet grundlegende Änderungen: Unter anderem für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger, die auf Grundlage der StromGVV und GasGVV sperren.
Die neue „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ tritt heute in Kraft. Sie bedeutet grundlegende Änderungen: Unter anderem für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger, die auf Grundlage der StromGVV und GasGVV sperren.
Die Zustimmung durch den Bundesrat wurde Anfang November erteilt. Eine Übergangsregelung ist im Gesetz nicht enthalten, so dass die Verordnung zum 01. Dezember 2021 übergangslos einzuhalten ist.
Für viele Versorger kommt es – schon allein wegen der technischen Umsetzungsdauer der Änderungen – zu eklatanten zeitlichen Verzögerungen.
Hierzu kann e-rechtsanwälte Dr. Schmid folgende Unterstützung anbieten:
Unterlagenpaket zur rechtskonformen Sperrandrohung/Sperrankündigung zum Preis von 900,00 Euro zzgl. MwSt. Enthalten sind: Sperrandrohung, Sperrankündigung, Abwendungsvereinbarung nebst Hinweis auf die Publikationspflichten sowie Ratenvereinbarung im Rahmen der Abwendungsvereinbarung
Individuelles Webinar zur Vermittlung detaillierter Informationen zum verabschiedeten Beschluss und den notwendigen Umsetzungspunkten
Sperrprozess über die Portalsoftware mit e-rechtsanwälte umsetzen: Sollte Ihnen über Ihre derzeit eingesetzte Software eine rechtskonforme Sperrandrohung /-ankündigung nicht kurzfristig möglich sein, weil die Reports nicht zeitnah angepasst werden können, können wir Sie mit 1 Tag Vorlaufzeit kurzfristig und transparent unterstützen. Demo-Webinar: 26.01.2022
e-rechtsanwälte.eu
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