Grundlegende Änderungen für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger

Grundlegende Änderungen für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger

Die neue „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ tritt heute in Kraft. Sie bedeutet grundlegende Änderungen: Unter anderem für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger, die auf Grundlage der StromGVV und GasGVV sperren.

Die neue „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ tritt heute in Kraft. Sie bedeutet grundlegende Änderungen: Unter anderem für das Sperrrecht im Bereich Strom und Gas der Grundversorger und Sonder-Versorger, die auf Grundlage der StromGVV und GasGVV sperren.

Die Zustimmung durch den Bundesrat wurde Anfang November erteilt. Eine Übergangsregelung ist im Gesetz nicht enthalten, so dass die Verordnung zum 01. Dezember 2021 übergangslos einzuhalten ist.

Für viele Versorger kommt es – schon allein wegen der technischen Umsetzungsdauer der Änderungen – zu eklatanten zeitlichen Verzögerungen.

Hierzu kann e-rechtsanwälte Dr. Schmid folgende Unterstützung anbieten:

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