Datenschutzrecht im Arbeitsverhältnis

Umfang des Auskunftsanspruches über den Inhalt der Personalakte

Hier stehen sich zwei Auffassungen gegenüber. Teilweise wird in der Literatur die Auffassung vertreten, der Arbeitnehmer hätte nur Auskunftsrecht im Hinblick auf seine personenbezogen Daten, d.h. Stammdaten inklusive der damit korrespondierenden Datensätze im Rahmen des sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhätnisses.

Eine andere Auffassung stellt sich auf den Standpunkt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Herausgabe der kompletten Personalakte hat.

Die Rechtsfrage ist nach wie vor noch nicht höchstrichterlich entschieden und damit Streitgegenstand mehrerer Verfahren bei den Arbeitsgerichten.

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